Vor der Antragstellung
Bitte prüfen Sie, ob die Kriterien der Förderrrichtlinine, Leitziele, Fristen etc. erfüllt sind. Mehr Informationen erhalten Sie hier: "Was ist zu beachten?"
Maximalbetrag: 6.000,00 Euro
- Aktuelle Antragsfrist
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- BgA-Sitzung am 19.06.2024, Antragsfrist 24.05.2024
- BgA-Sitzung am 11.09.2024, Antragsfrist 30.08.2024
- BgA-Sitzung am 04.12.2024, Antragsfrist 22.12.2024
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- Vorteile: höhere Beträge als bspw. beim Kleinprojektefonds.
Infos zum Aktions- und Initiativfonds: Beratung übernimmt die Koordinierungs- und Fachstelle. Erst nach dem "Okay" von dieser, sollte der Antrag ausgedruckt und an das Federführende Amt per Post geschickt werden.
Projektantrag
(bitte vor der Bewilligung keine Verträge, verbindliche Absprachen, Bewerbung, Druckaufträge, etc. abschließen)Projektantrag über eine Zuwendung aus dem Aktions- und Initiativfonds
Sollten die Fristen vor den regulären BGA Sitzungen nicht eingehalten werden können, bitte die Koordinierungs- und Fachstelle kontaktieren (
Nach der Projektdurchführung
Formular Mittelabruf
Die Mittel zur Umsetzung des Projekts müssen durch eine Mittelanforderung abgerufen werden. (Fristen: siehe Bewilligungsbescheid!). Hinweis: Bei Bedarf können Mittel auch schon während des Projekts abgerufen werden.
Verwendungsnachweis und Sachbericht
Nach Abschluss des Projekts müssen a) einSachbericht und b) eine vollständige Belegliste (s. u.) eingereicht werden (Fristen: siehe Bewilligungsbescheid!).
Aktions- und Initiativfonds 2023
Bitte nach Durchführung des Projektes immer zeitnah schon eine ganz kurze Zusammenfassung inkl. 1-2 Fotos an die Koordinierungs- und Fachstelle schicken, so dass das Projekt auf der Homepage unter Rückblick aufgelistet werden kann. Vielen Dank!