Vor der Antragstellung
Bitte prüfen Sie, ob die Kriterien der Förderrrichtlinine, Leitziele, Fristen etc. erfüllt sind. Mehr Informationen erhalten Sie hier: "Was ist zu beachten?"
- Maximalbetrag pro Antrag: 750,00 Euro
- Aktuelle Antragsfrist: keine; jedoch mindestens 2-3 Wochen vor Projektstart
- Vorteile: vereinfachtes Antragsverfahren; können sowohl Vereine ohne hauptamtliche Strukturen, Schulen, Initiativen als auch engagierte Einzelpersonen beantragen.
Infos zum Kleinprojektfonds: Bei den beantragten Mitteln geht es nicht darum, dass man Veranstaltungen über mehrere Tausend Euro plant und sich dann einen Teil bezuschussen lässt. Eine Querfinanzierung von Projekten ist nicht gewünscht. Möglich ist zwar, dass die Projekte ein bisschen mehr kosten und die Differenz durch bspw. Eintrittsgelder abgedeckt wird. Doch grundsätzlich gilt, dass der Kleinprojektefonds Projekte fördert, welche auch tatsächlich bis zu 750,00 € kosten. Sollten weitere Finanzierungsquellen bestehen oder werden Eintrittsgelder als Einnahmequelle gerechnet, bitten wir darum, dies in der Antragstellung erkennbar zu machen.
Zur Antragsstellung wird neben einer kurzen Projektbeschreibung eine Kostenkalkulation eingereicht. Mehr Infos unter Anträge.
Denken Sie bitte bei der Antragstellung auch an die messbaren/überprüfbaren Ziele des Bundesprogrammes und der PfD Trier.
Nach den Förderbedingungen sind Gender-, Diversity Mainstreaming sowie Inklusion als leitende Prinzipien grundlegend bei der Umsetzung des Bundesprogramms "Demokratie leben!". Daher sollte unter anderem auch überprüft werden, ob die Örtlichkeiten der Veranstaltungen barrierefrei sind.
Alle Belege und Rechnungen werden zwecks Zahlung geschlossen an die Fach- und Koordinierungsstelle weitergegeben. Bitte benutzen Sie hierfür das Abrechnungsformular, welches Sie weiter unten finden können.
Am Ende des Projekts wird ein kurzer Sachbericht zum Projekt eingereicht, erst mit der Einreichung des Berichts erfolgt die Auszahlung der Fördermittel. Die Fördermittel werden im Gesamten nur an die/den Antragssteller*in überwiesen, die Weiterleitung der Gelder an die entsprechenden Rechnungssteller*innen erfolgt dann durch die/den Antragssteller*in.
Die Fördermittel können ausschließlich in dem jeweiligen Förderjahr ausbezahlt werden. Rechnungen, die nach der angekündigten Frist in der Bewilligungsmail eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Interessierte Projektträger können sich bei weiteren Fragen an die Fach- und Koordinierungsstelle (
Projektantrag
Kleinprojektefonds 2024
Aktuelle Antragsfrist: keine; mindestens 2-3 Wochen vor Projektstart (bitte vor der Bewilligung keine Verträge, verbindliche Absprachen, Bewerbung, Druckaufträge, etc. abschließen)
Nach der Projektdurchführung
Bitte nach Durchführung des Projektes immer zeitnah schon eine ganz kurze Zusammenfassung inkl. 1 - 2 Fotos an die Koordinierungs- und Fachstelle schicken, so dass das Projekt auf der Homepage unter Rückblick aufgelistet werden kann. Vielen Dank!