Förderfähige Kosten sind z. B.:
- Honorare auf der Basis eines Honorarvertrages
- Ausgaben für versicherungspflichtiges Personal
- Reisekosten (Wegstreckenentschädigung und Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- Raummiete für Einzelveranstaltungen, Nutzungsgebühren
- Technikmiete/-leasing
- Ausgaben für Unterkunft (und ggf. Verpflegung - hier bitte vorher Rücksprache halten)
- Bürobedarf
- Kosten für Arbeits- und Informationsmaterial
- Geringfügige Wirtschaftsgüter (max. im Wert von 800,00 Euro netto)
- Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
Ausführliche Hinweise finden sich im „Merkblatt zuwendungsfähige Ausgaben für Letztempfänger“
Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an die Koordinierungs- und Fachstelle oder an das federführende Amt. Sie können auch gern einen Termin vereinbaren, um gemeinsam den Antrag von Anfang an in die richtige Richtung zu entwickeln.