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Informieren

Hier kannst du dich informieren, ob deine Projektidee in die Förderrichtlinien passt und eine Förderung grundsätzlich möglich ist. Dafür kannst du dir hier die verschiedenen Anhänge durchlesen oder dich bei Verständnisschwierigkeiten alternativ auch gerne persönlich von uns beraten lassen.

Grundsätzlich sieht der Weg zur Förderung folgendermaßen aus:

  • Antrag ausfüllen und einreichen
  • Entscheidung über eine Förderung im Begleitausschuss
  • Unterschreiben des Zuwendungsvertrages
  • Erhalt des Geldes
  • Durchführung des Projektes
  • Einreichung der Verwendungsnachweise

 

Allgemeines

Gefördert werden Projekte und Aktionen, die Vielfalt und Toleranz stärken sowie sich aktiv gegen Menschen- und Demokratiefeindlichkeit, Rassismus und Extremismus stellen.

  • Parteien und ihre Jugendabteilungen
  • Aktionen oder Projekte mit Agitatorischen Zielen
  • Bereits begonnene/in der Vergangenheit liegende Projekte
  • Kalenderjahrübergreifende Projekte
  • Aktionen oder Projekte, die durch das Asylbewerber-leistungsgesetz (AsylbLG) und/ oder länderspezifische Regelungen abgedeckt werden

Aktionen oder Projekte, die originäre Aufgabenbereiche des Kinder- und Jugendplanes (KJP), des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW) oder des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DPJW) berühren und dort gefördert werden könnten

Der Aktions- und Initiativfonds des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ hält Mittel für ein- bzw. mehrtägige Projekte und Aktionen bereit. Hierzu zählen z.B. Podiumsdiskussionen, Konzerte, Vorträge, Ausstellungen mit Begleitprogramm usw.

PfD Trier bedeutet Partnerschaft für Demokratie Trier. Die PfD fördert ehrenamtliche Projekte und Aktionen in der Stadt Trier und unterstützt somit die Sensibilisierung und Aktivierung der Menschen für ein friedliches, aufgeschlossenes Miteinander.

KuF bedeutet Koordinierungs- und Fachstelle. Die KuF unterstützt bei der Antragstellung sowie Durchführung von Aktionen und Projekten und betreut die PfD Trier.

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert das Engagement Jugendlicher in Trier für Vielfalt und Toleranz. Das Jugendforum in Trier wird JuFo genannt und fördert aus dem Jugendfonds Aktionen und Projekte, die Jugendliche bis 27 Jahre als Zielgruppe haben. Das JuFo entscheidet eigenständig über die Förderung aus dem Jugendfonds und wird durch die KuF unterstützt.

Das federführende Amt ist in der PfD Trier ansässig im Jugendamt. Es verwaltet die finanziellen Mittel, die durch den Aktions- und Initiativfonds sowie den Jugendfonds verwendet werden.

Antragsberechtigt sind rechtsfähige, gemeinnützige, nichtstaatliche Organisationen (NGOs), eingetragene Vereine, gemeinnützige GmbH's sowie Einzelpersonen und Initiativen, die ihren Sitz oder Wirkungsbereich in der Stadt Trier haben.

Besonderheit bei Initiativen und Einzelpersonen: Bis zum Projektbeginn muss ein gemeinnütziger Trägerverein bzw. eine gemeinnützige GmbH für das Gesamtprojekt gefunden werden. Ansonsten ist eine Förderung leider nicht möglich.

Fällst du komplett aus dem obenstehenden Raster, kannst du deine Projektidee als E-Mail über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. senden und wir prüfen im Einzelfall, ob eine Förderung dennoch möglich ist.

Schulen als solche können keine Förderung beantragen; der Förderverein der jeweiligen Einrichtung hingegen schon. Hierbei muss beachtet werden:

  • Die beantragte Veranstaltung muss auf Freiwilligkeit basieren: Alle dürfen teilnehmen, müssen es aber nicht!
  • Es darf keine Benotung der Teilnehmenden/ OrganisatorInnen erfolgen!
  • Das Projekt darf nicht den Unterricht ersetzen.
  • Das Projekt darf im Freizeit-/Nachmittagsbereich, an Wochenenden, Feiertagen und in den Freien stattfinden – in der Schulzeit nur, wenn die Teilnahme auf Freiwilligkeit basiert.

Eine Förderung ist theoretisch möglich. Bevor du das Antragsformular ausfüllst, nimmt per Email (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) Kontakt mit uns auf und schildere dein Anliegen. Wir schauen dann gemeinsam, wie wir deine Idee umsetzen können.

Bis zu einer Fördersumme von 1000€ kann jederzeit ein Antrag gestellt werden. Dabei bitte unbedingt beachten, dass der Antrag mindestens drei Wochen vor dem geplanten Projektbeginn eingereicht wird.

Übersteigt das Antragsvolumen 1000€, gibt es folgende Antragsfristen:

  • 15. März
  • 15. Juni
  • 15. September
  • 15. Dezember

Die Fristen stellen sicher, dass dem Begleitausschuss genügend Zeit bleibt, über den Antrag zu beraten. Die Entscheidung des Begleitausschusses wird dir für gewöhnlich etwa vier Wochen nach dem jeweiligen Fristende mitgeteilt.

Aus dem Aktions- und Initiativfonds ist eine Förderung von bis zu 6.000,00 € möglich. Über Ausnahmen entscheidet der Begleitausschuss im Einzelfall.

Aus dem Jugendfonds beträgt die Höchstfördersumme 750,00 €.

Im Antragsformular kann zwischen einer Vorauszahlung und einer Nachfinanzierung gewählt werden.

Bei der Vorauszahlung werden nach Abschluss des Zuwendungsvertrags i.d.R. 80% des Antragsvolumens als Vorschuss gewährt. Nach Abschluss des Projekts müssen ein Verwendungsnachweis und eine Kurzdokumentation bei der KuF eingereicht werden. Nach erfolgreicher Prüfung werden die restlichen 20% ausgezahlt. Wird eine 100%ige Vorauszahlung benötigt, muss dies im Antrag begründet werden und wird dann im Begleitausschuss entschieden.

Bei der Nachfinanzierung geht der oder die Antragstellende für alle anfallenden Projektkosten in Vorleistung und erhält die durch den Begleitausschuss bewilligte Summe nach Beendigung des Projekts und der Einreichung des Verwendungsnachweises.

Leider nicht. Anträge müssen über das Online-Formular eingereicht werden und sind ohne Unterschrift gültig.

Unter Sachkosten fallen nicht nur Gegenstände wie Stifte und Dekorationsobjekte, sondern auch Honorare für selbstständig Tätige (ReferentInnen, ModeratorInnen…). Auch Fahrtkosten werden als Sachkosten abgerechnet. Bitte erstelle die Auflistung so detailliert wie möglich.

Unter dem Punkt Personalkosten können KEINE Honorarkosten abgerechnet werden. Diese fallen unter Sachkosten.

Der Begleitausschuss (BGA) besteht aus haupt- und ehrenamtlich Engagierten aus dem Kreisgebiet Paderborn. Er entscheidet gemeinsam mit dem federführenden Amt über Anträge im Aktions- und Initiativfonds und berät die KuF bzgl. der inhaltlichen Ausrichtung der PfD PB.

Beratung & Antragstellung:

HasmikHP

Ansprechperson: Frau Hasmik Garanian

Koordinierungs- und Fachstelle
der Partnerschaft für Demokratie Trier

Sprechzeiten:

Mo 14.00 - 16.00 Uhr
Do 10.00 - 12.00 Uhr

Persönliche Beratungstermine nach Vereinbarung.

Ehrenamtsagentur Trier
Gartenfeldstraße 22
54295 Trier
☎ 0651 - 9120702
demokratie@ehrenamtsagentur-trier.de




Der nachstehende Link führt zu unserem Instagram-Account mit aktuellen Informationen und Terminen: 
https://www.instagram.com/demokratieleben_trier/


Kommende Termine:

11.09.2024

Sitzung des Begleitausschusses

04.12.2024

Sitzung des Begleitausschusses

Mehr Infos zu den Veranstaltungen hier...


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